Warum braucht das Bildungswesen Freiheit? – Aspekte der gesellschaftlichen Organisation!

Nimmt man die Aspekte hinzu, die sich aus einer organischen Gliederung der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben ergeben und ordnet man diesen die jeweiligen passenden Funktionsprinzipien zu, so ergeben sich daraus ebenfalls die Aspekte für die Freiheit im Bildungswesen. Im Sinne einer Dreigliederung des sozialen Organismus werden die Ideale der Französischen Revolution den drei Bereichen als bestimmende Funktionsprinzipien zugeordnet:

– dem Geistesleben das Funktionsprinzip der Freiheit,
– dem Rechtsleben das Funktionsprinzip der Gleichheit,
– dem Wirtschaftsleben das Funktionsprinzip der Brüderlichkeit.

Nur in Kürze sei angedeutet, was es bedeutet, wenn das falsche Funktionsprinzip in einem Bereich wirksam wird:

Freiheit im Wirtschaftsleben bedeutet größtmögliche Konkurrenz und führt dazu – wie wir in den letzten Jahrzehnten deutlich erleben konnten – , dass das Kapital sich in immer weniger Händen akkumuliert und alle übrigen Bereiche bestimmen kann durch seinen bestimmenden Einfluss in die Politik und in die Rechtsprechung.
Freiheit im Rechtsleben bedeutet Willkür, Unverbindlichkeit und Beliebigkeit in der Anwendung von Gesetzen und Regeln.
Nur im Geistesleben macht die Freiheit als Funktionsprinzip Sinn für die freie Entwicklung von Gedanken, von Forschung, von Bildung, um Innovationen ohne Verwertungszwang zu ermöglichen.

Gleichheit im Geistesleben bedeutet Gleichschaltung von Meinungen im Sinne von Ideologien, Unterdrückung abweichender Meinungen, Verfolgung Andersdenkender, Gleichschaltung der Kultur und Kunst, Gleichschaltung der Bildung etc.
Gleichheit im Wirtschaftsleben bedeutet Gleichschaltung der Wirtschaftsbereiche und der Betriebe im Sinne der Planwirtschaft. 
Wohin das führt, haben die kommunistisch-bolschewistischen „Experimente“ gezeigt und zeigen die Entwicklungen der letzten zwei Jahre im Rahmen der Corona-Maßnahmen.
Nur im Rechtsleben und in der Politik ist die Gleichheit der Menschen als Funktionsprinzip angemessen, um jedem Bürger gleiche Rechte vor dem Gesetz zu garantieren und die politische Willensbildung in Prozessen gleichberechtigter demokratischer Bürger zu garantieren.

Brüderlichkeit, also gegenseitige Absprache, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe, ist das für das Wirtschaftsleben passende Funktionsprinzip, wenn man „Wirtschaftsleben“ so definiert, dass es zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dient. Dann sollen Produzenten, Händler und Konsumenten assoziativ zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse der Menschen bestmöglich befriedigen zu können. Dieser Ansatz liegt den Ansätzen der Selbstorganisation zugrunde. (Laloux, Soziokratie, agile Gruppen etc.)
Wird dieses Funktionsprinzip jedoch im Rechtsleben angewandt, führt es zu Filz, Bevorzugungen, Cliquenbildung etc.
Wird dieses Prinzip im Geistesleben angewandt, führt es zu den verschiedensten Einflussnahmen auf die Ergebnisse von Forschung, Bildung, Kunst und Kultur.


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